Die Ewigkeitsgarantie: Der dritte Absatz des Artikels 79 GG besagt:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Für uns ist in diesem Fall interessant, dass der Inhalt des Artikels 20 unveränderbar ist.
Doch was steht in Artikel 20? Artikel 20 besagt, dass der deutsche Staat demokratisch und sozial ist und alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Zudem sind die drei Gewalten zu teilen und diese zu respektieren. Und zuletzt wird noch erwähnt, dass jeder, der diese Strukturen versucht zu beseitigen, dem Widerstand des Volkes offen entgegen gesetzt wird.
Soll in diesem Fall heißen: Die Bundesrepublik Deutschland wird für immer und ewig ein demokratischer Staat bleiben. Wer versucht, das zu ändern, bekommt mächtig Ärger. In diesem Fall darf sogar das Volk "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist" (Art. 20 GG) das Recht zum Widerstand nutzen.
Bedeutet: Keine extreme Partei kann in absehbarer Zukunft die Demokratie in Deutschland abschaffen. Wer das versucht, dem darf daran gehindert werden.
Im Bezug zur NPD: Eine Abschaffung wäre nicht notwendig, da die Demokratie eben durch Artikel 20 GG besteht und durch Artikel 79 GG auch durch jede Änderung geschützt ist.
@Jonas: Dein Argument gefällt mir auch noch
